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   VG Schwerin, 18.02.2008 - 6 B 3/08   

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https://dejure.org/2008,43146
VG Schwerin, 18.02.2008 - 6 B 3/08 (https://dejure.org/2008,43146)
VG Schwerin, Entscheidung vom 18.02.2008 - 6 B 3/08 (https://dejure.org/2008,43146)
VG Schwerin, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 6 B 3/08 (https://dejure.org/2008,43146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Fiktionsbescheinigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2007 - 2 L 173/06

    Anspruchs auf einen Aufenthaltstitel i. S. des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG 2004

    Auszug aus VG Schwerin, 18.02.2008 - 6 B 3/08
    Diese umstrittene (s. etwa die Nachweise bei Münch, in: Blechinger/Weißflog, Das neue Zuwanderungsrecht, Stand November 2007, Abschnitt 5.11.7.) und von den bisher befassten Ausländerbehörden in Abstimmung mit dem Innenministerium abweichend beantwortete Frage dürfte für die Ausländerbehörden des Landes kürzlich das OVG M-V in seinem Urteil vom 26. September 2007 - 2 L 173/06 - entschieden haben, wo es hervorhob (juris, Rdnr. 64), die Änderung von § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG durch Anfügung des zweiten Halbsatzes mit Gesetz vom 19. August 2007 lasse erkennen, dass es außer in dem dort angesprochenen - und vorliegend nicht einschlägigen - Fall des § 25 Abs. 3 AufenthG bei der Sperrwirkung für nicht mit einem Anspruch korrespondierende Aufenthaltstitel verbleiben solle (s. auch die Begründung im Regierungsentwurf zu Art. 1 Nr. 11 des Änderungsgesetzes, Bundestags-Drucksache 16/5065, Seite 164, die darauf schließen lässt, dass von der Sperrwirkung von § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG beim Vorliegen von "Regelfall-Ansprüchen" ausgegangen wird).
  • VG Sigmaringen, 20.07.2006 - 8 K 577/04

    Verschuldensvorwurf nach § 25 Abs 5 S 3 und 4 AufenthG 2004 - Ausreisehindernis -

    Auszug aus VG Schwerin, 18.02.2008 - 6 B 3/08
    Zutreffend weist der Antragsteller auf die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 K 577/04 -, juris, Rdnr. 48) hin, wie sie die bei den Verwaltungsvorgängen befindlichen Merkblätter und neuerdings auch der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Februar 2008 - 11 LA 7/07 - (Datenbank www.dbovg.niedersachsen.de) bestätigen: Hiernach ist bei ursprünglich im Libanon als Nicht-Staatsangehörige des Libanon aufgenommenen Personen, die sich außerhalb des Libanon befinden (anders als bei solchen mit Aufenthalt im Libanon, vgl. die Angaben "für Palästinenser" auf der Internetpräsenz des Generaldirektorats Allgemeine Sicherheit unter www.general-security.gov.lb), zusätzlich für die Ausstellung eines Reisedokuments oder eines laissez-passer erforderlich, dass das Aufenthaltsland die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zusichert; hiermit bemüht sich die Innenverwaltung offenbar um die Erhaltung des fragilen, aber für den Staatsaufbau konstitutiven religiös-ethnischen Gleichgewichts, indem sie die einmal erfolgte Auswanderung aus einem der für sie "Staaten im Staate" darstellenden Flüchtlingslager dadurch perpetuiert, dass ehemals dort Untergebrachten aufgrund ihres sicheren Aufenthaltsstatus im Ausland allenfalls der Anreiz für Besuchsaufenthalte im Libanon geboten wird.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Aussetzung der Abschiebung

    Auszug aus VG Schwerin, 18.02.2008 - 6 B 3/08
    Zweifel an der Anwendbarkeit der Vorschrift äußerte im Hinblick auf Vertrauensschutz-Gesichtspunkte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 M 114/06 - (juris, Rdnr. 9 m. w. Nachw.) für den Fall, dass eine derartige Ablehnung vor Inkrafttreten des AufenthG bestandskräftig geworden wäre; vorliegend trat jedoch erst im Jahre 2006 die Bestandskraft der Entscheidung im Asylverfahren ein.
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07

    Pflicht der Tatsachengerichte zur Prüfung amtlicher Auskünfte bei der Äußerung

    Auszug aus VG Schwerin, 18.02.2008 - 6 B 3/08
    Zutreffend weist der Antragsteller auf die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 K 577/04 -, juris, Rdnr. 48) hin, wie sie die bei den Verwaltungsvorgängen befindlichen Merkblätter und neuerdings auch der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Februar 2008 - 11 LA 7/07 - (Datenbank www.dbovg.niedersachsen.de) bestätigen: Hiernach ist bei ursprünglich im Libanon als Nicht-Staatsangehörige des Libanon aufgenommenen Personen, die sich außerhalb des Libanon befinden (anders als bei solchen mit Aufenthalt im Libanon, vgl. die Angaben "für Palästinenser" auf der Internetpräsenz des Generaldirektorats Allgemeine Sicherheit unter www.general-security.gov.lb), zusätzlich für die Ausstellung eines Reisedokuments oder eines laissez-passer erforderlich, dass das Aufenthaltsland die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zusichert; hiermit bemüht sich die Innenverwaltung offenbar um die Erhaltung des fragilen, aber für den Staatsaufbau konstitutiven religiös-ethnischen Gleichgewichts, indem sie die einmal erfolgte Auswanderung aus einem der für sie "Staaten im Staate" darstellenden Flüchtlingslager dadurch perpetuiert, dass ehemals dort Untergebrachten aufgrund ihres sicheren Aufenthaltsstatus im Ausland allenfalls der Anreiz für Besuchsaufenthalte im Libanon geboten wird.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2007 - 2 O 109/06

    Aufenthaltstitel nach AufenthG 2004 bei offensichtlicher Unbegründetheit des

    Auszug aus VG Schwerin, 18.02.2008 - 6 B 3/08
    Eine im Sinne der Ausschlussvorschrift tatbestandsmäßige Ablehnung liegt im Streitfall vor, insbesondere bezieht sich das mit dem Normzitat einhergehende Offensichtlichkeitsurteil des damaligen Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auf beide im deutschen Recht vorgesehenen Varianten des Flüchtlingsschutzes im Sinne von § 13 Abs. 1 und 2 AsylVfG (vgl. zu diesem Erfordernis den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 31. Januar 2007 - 2 O 109/06 -, juris, Rdnr. 3).
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